Das Problem welches junge Führerscheinbesitzer haben ist die mangelnde Erfahrung, wodurch das eigene Können über- und kritische Situationen unterschätzt werden. Dadurch erhöht sich das Unfallrisiko marginal. Das Resultat daraus: Fast jeder vierte aller Verkehrstoten in Bayern ist zwischen 18 und 24 Jahre alt.
Seit dem 1. September 2005 bietet das Bundesland Bayern den Modellversuch Fahren mit 17 mit einer Begleitperson. Bei dem Führerscheinerwerb mit dem 17. Lebensjahr bietet sich die Möglichkeit für Dich als Fahranfänger, mit einer erfahrenen Begleitperson weitere praktische Fahrerfahrungen mit Deinem Fahrzeug im Straßenverkehr zu erlangen um somit Deine Sicherheit und die anderen Straßenverkehrsteilnehmer zu erhöhen.
Hier kannst Du mehr erfahren:
Sinn des begleiteten Fahrens
Mäßiges Eingreifen einer Begleitperson soll Dir dabei helfen vorausschauend, rücksichtsvoll und mit angepasster Geschwindigkeit zu fahren, Straßenverhältnisse und Verkehrszeichen zu beachten, das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und daraus resultierende Situationen richtig einzuschätzen dadurch Risiken zu vermeiden.
Voraussetzungen für den Fahrschüler
Als Führerscheinanwärter musst Du mindestens 16 ½ Jahre alt sein um Dich anmelden zu können. Nach der Anmeldung ist der Ablauf identisch mit dem eines volljährigen Fahrschülers. Deine Eltern müssen jedoch mit Deinem Vorhaben einverstanden sein und eine Einverständniserklärung abgeben. Es muss bereits im Antrag mindestens eine Begleitperson namentlich eingetragen werden.
Der einzige Unterschied den Du im Vergleich zum regulären Führerschein hast, ist, dass Du nach bestandener praktischer Prüfung keinen Kartenführerschein, sondern eine Prüfbescheinigung ausgehändigt bekommst. Diese ist noch bis zu 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres gültig. Den Kartenführerschein kann man noch am Tag des 18. Geburtstags bei der Führerscheinstelle abholen.
WICHTIG! Die Prüfbescheinigung ist ausschließlich in Deutschland gültig!
Voraussetzungen für die Begleitperson
Deine Begleitperson muss mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B, bzw. der Klasse 3 sein. Außerdem darf Deine Begleitperson nur höchstens einen Punkt im Verkehrszentralregister eingetragen haben.
Bei weiteren Fragen stehen wir Dir jederzeit gerne persönlich zur Verfügung!