Klasse Beschreibung Mindestalter Info
A Krafträder mit und ohne Beiwagen mit mehr als 50ccm und über 35kW (48PS), dreirädrige Kfz. über 45km/h

20 Jahre

24 Jahre

Zweijähriger Vorbesitz Klasse A2: 20 Jahre, dreirädrige Kfz über 15kW: 21 Jahre, ohne Vorführerschein; 24 Jahre

Einschluss der Klassen A2, A1, AM, Mofa

A2 Krafträder mit und ohne Beiwagen, mehr als 50ccm, bis 35kW (48PS) oder bis 0,2kW/kg

18 Jahre

24 Jahre

Zweijähriger Vorbesitz Klasse A1: nur praktische Prüfung erforderlich

Einschluss der Klassen A1, AM, Mofa

A1 Leichtkrafträder bis 125ccm, bis 11kW (15PS), bis 0,1 kW/kg, dreirädrige Kfz bis 15kW (20PS), bis 45km/h

16 Jahre

AM Moped, Mokick, Kleinkrafträder und Fahrräder mit Elektromotor oder Hilfsmotor, zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leicht-Kfz bis 350kg ohne Gewicht der Batterien, bis 50ccm und 45km/h, Elektromotoren bis 4kW

16 Jahre

Auch gelten Krafträder mit max. 50ccm Hubraum und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 50km/h, wenn sie bis zum 31.12.2001 erstmals in Verkehr genommen sind. Kleinkrafträder die nach dem Recht der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Einschluss der Klasse M

B Fahrzeuge bis 3,5t zul. Gesamtmasse und Anhänger bis zu 750kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zGG des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5t

18 Jahre

17 Jahre

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren, nicht mehr als acht Sitzplätze außer dem Fahrersitz. Wurde die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug abgelegt, dann ist die Klasse B auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe beschränkt

Einschluss der Klassen AM, L, Trikes in der AM Klasse

B96 Fahrzeuge und Anhänger über 3,5t zul. Gesamtmasse, Anhänger über 750kg zGG, Begrenzung der zul. Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger auf 4,25t

18 Jahre,

17 Jahre

Vorbesitz Führerscheinklasse B, Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse

Einschluss der Klassen AM, L, B, Trikes in der AM Klasse

B196 Leichtkrafträder bis 125 cm3 Hubraum auch mit einem Beiwagen in Deutschland fahren; das Kraftrad darf jedoch eine Motorleistung von 11 kW nicht übersteigen und das Verhältnis der Leistung zum Gewicht muss im Rahmen von 0,1 kW/kg bleiben. 25 Jahre Vorbesitz Führerscheinklasse B seit 5 Jahren, neuen Untereichtseinheiten (4 Theorie und 5 Praxiseinheiten zu je 90 Min.)

ES IST KEINE PRÜFUNG NOTWENDIG!
BE Kombination aus den Klassen B und Anhänger, der nicht unter Klasse B fällt, Fahrzeuge bis 3,5t zGG, Anhänger über 750kg zGG, wenn das zGG größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeuges, Anhänger bis 3,5t zGG

18 Jahre

17 Jahre

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren, Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig, Führerscheininhaber der Klasse 3 dürfen alle einachsigen Anhänger, einschließlich Hänger mit Tandem-Achsen, mit Ihrem Fahrzeug ziehen

Einschluss der Klassen AM, L, B

L

1) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 40km/h, auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit höchstens 25km/h gefahren werden.

2) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von 25km/h, auch mit Anhänger

16 Jahre

 

Quelle: kfz-auskunft.de