|
Begleitetes Fahren mit 17 |
Letzte
Aktualisierung: |
Modellversuch in Bayern
Junge Fahrer - erwachsene Begleiter
Führerschein mit 17
Fahranfängerinnen und Fahranfänger
Die Beifahrerin oder der Beifahrer
Fahrplan zum Führerschein
| Ablauf | Voraussetzungen/Auflagen |
| Ab 16 1/2 Jahren: Führerscheinausbildung in der Fahrschule | Führerscheinausbildung zur Klasse B bzw. BE (enthalten: Führerscheinklassen L, M und S) wie bisher,
nur ein Jahr früher Voraussetzungen für den Führerscheinbewerber: - keine Bedenken, die gegen die Fahreignung sprechen Begleitperson: - eine oder mehrere bei Antragstellung namentlich benannte Person(en) - das 30. Lebensjahr vollendet - mindestens seit fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B - nicht mehr als drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg |
| Führerscheinprüfung | Als Vorbereitung für die Teilnahme am Modellversuch empfehlen wir den Fahranfängern und deren Begleitperson(en) die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs, den die Landesverkehrswacht oder auch bestimmte Fahrschulen anbieten |
| Mit Vollendung des 17. Lebensjahres: Fahrerlaubnis mit der Auflage der Begleitung |
Aushändigung einer Prüfungsbescheinigung |
| Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres: Fahren mit Begleitung, Sammeln von Fahrpraxis |
- Die jungen Fahrer sind die verantwortlichen Fahrzeugführer - Sie dürfen nur zusammen mit einer Begleitperson fahren - Die Fahrberechtigung besteht nur für Deutschland - Die Begleitpersonen stehen als Ansprechpartner zur Verfügung |
| Mit Vollendung des 18. Lebensjahres: Unbeschränkte Fahrerlaubnis wird erteilt |
Der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt |